Wissenswertes
Eine ergotherapeutische Behandlung kann nur dann durchgeführt werden, wenn eine Heilmittelverordnung vom Arzt vorliegt.
HNO-Ärzte, Päd-Audiologen, Kinderärzte, Allgemeinmediziner, Neurologen, Internisten und praktische Ärzte können ein Rezept ausstellen.
Die Heilmittelverordnung ist 28 Tage gültig.
Die Behandlungskosten werden von allen gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr wird von der GKV eine Zuzahlung erhoben.